modulo3
elements of quality
 Produktivitäts- und Qualitätsmanagement
 
  Home -> Themen -> KonTraG -> Wen betrifft es
unsere Themen

Risikomanagement und KonTraG

(BGBl I 1998/24)

Wer ist von den Bestimmungen des KonTraG betroffen?

Im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich werden die Vorstände von Aktiengesellschaften verpflichtet, "geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden" (§91 Abs.2 AktG).

Aber auch Unternehmen in anderer Rechtsform sind vom KonTraG betroffen: Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Überwachungssystems gilt nämlich auch für GmbH-Geschäftsführer. In der Begründung zum Regierungsentwurf heißt es: "Es ist davon auszugehen, dass für Gesellschaften mit beschränkter Haftung je nach ihrer Größe, Komplexität, ihrer Struktur usw. nichts anderes gilt und die Neuregelung Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesellschaftsformen hat." Diese Auffassung wird auch von der herrschenden Literaturmeinung vertreten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat dies in seinem aktuellen Prüfungsstandard bestätigt. Mit Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) werden auch Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) den Kapitalgesellschaften gleichgestellt, wenn sie keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben. Damit müssen sich auch diese Gesellschaftsformen mit der Einführung eines Risikofrüherkennungssystems befassen.

  • Bilanzsumme > 3,44 Mio. EUR (6,72 Mio. DEM)
  • Umsatz > 6,87 Mio. EUR (13,44 Mio DEM)
  • Mitarbeiterzahl > 50

Die Umsetzung des Risikomanagementsystems nach den Bestimmungen des KonTraG wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Jahresabschluss-Prüfung überprüft. Mit dem Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniegesetz (KapuCoRiLiG) wird das Handelsgesetzbuch nun insoweit geändert, dass auch Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG sich dieser Jahresabschlussprüfung unterziehen müssen.


 

Glossar
KonTraG (BGB| I 1998/24)

Literaturempfehlung
Literaturliste
Risikomanagement nach KonTraG
Risikohandbuch (z.B. in der Gestalt einer Risikocheckliste s.a. ...)

gesamtes Dokument
als pdf-Download

© 2015 modulo3 gmbh
Impressum
Datenschutzhinweis
ICRA gekennzeichnet
Diese Website benutzt den Apache Webserver (Lizenz) und TYPO3 sowie diverse andere Software unter den Bedingungen der GPL.